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Diabetiker als Kraftfahrer im Straßenverkehr.

Diabetiker, als Fahrer eines Kfz, müssen die folgenden Ratschläge und Richtlinien kennen und beachten. Sie dürfen keinesfalls darauf verzichten, Ihren behandelnden Arzt auf das Thema Diabetes im Straßenverkehr anzusprechen. Die nachfolgenden Ratschläge sind allgemeiner Art, NUR IHR BEHANDELNDER ARZT ODER DIABETOTOLOGE kann Ihnen verbindliche Angaben zu Ihrem speziellen Fall machen.

Im Fahrzeug müssen immer aus Sicherheitsgründen und auch aus juristischen Gründen schnell wirksame Kohlehydrate (z.B. Traubenzucker) griffbereit mitgeführt werden.

Blutzuckerstreifen müssen im Fahrzeug mitgeführt werden.

Bei Hypoglykämie (Unterzuckerung im Blut) oder Verdacht auf Hypoglykämie keine Fahrt mit dem Kfz als Fahrer antreten.

Beim geringsten Verdacht auf Hypoglykämie die Autofahrt sofort unterbrechen, schnell wirksame Kohlehydrate (z.B. Traubenzucker) nehmen.

Die Fahrt als Fahrer eines Kfz erst wieder aufnehmen, wenn die Hypoglykämie sicher überwunden ist.

Die gewohnte Tagesverteilung der Mahlzeiten und der Insulininjektionen, bzw. Tabletteneinnahmen einhalten. Entsprechend die Fahrten unterbrechen.

Vor Antritt einer Fahrt darf nie mehr Insulin gespritzt, bzw. dürfen nicht mehr Tabletten genommen werden als üblich. Ebenso sollte nicht mehr/weniger gegessen werden als üblich.

Vor Antritt einer längeren Fahrt eine Blutzuckerselbstkontrolle durchführen und Ergebnisse sorgfältig protokollieren.

Bei längeren Fahrten als Fahrer eines Kfz nach etwa zwei Stunden eine Pause einlegen. Lange Nachtfahrten sollten vermieden werden.

Den Diabetikerausweis, das Insulin und die Insulinspritzen oder die Tabletten und gegebenenfalls Glukagon mitführen.

Als diabetischer Fahrer eines Kfz sollten Sie regelmäßige ärztliche Kontrollen und eine halbjährliche Untersuchung der Sehleistung durchrühren lassen.

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Lesermeinungen: Die hier veröffentlichen Meinungen stellen Informationen von Leserinnen und Lesern dar, sind medizinisch nicht Fundiert und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.

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Rolf Fredeweiß, Irxleben, Sachsen-Anhalt, schreibt:
Bei Berufskraftfahrern ist es das allerwichtigste dem Arbeitgeber zu verschweigen, das man ein Diabetiker ist, um nicht entlassen zu werden oder um eine neue Arbeitsstelle zu finden. In fast allen anderen handwerklichen und industriellen Berufen sieht das nicht so sehr viel anders aus. Was Sie da empfehlen, hat wohl mit der Realität sehr wenig gemein, wie ich immer mehr feststellen muss.

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Karl-Heinz Melzer, Braunschweig, Niedersachsen, schreibt:
Das verschweigen einer Diabetes Mellitus kann zur fristlosen Kündigung führen. Die juristischen und versicherungstechnischen Folgen im Falle eines Unfalls - mit oder ohne Personenschaden - sollten bedacht sein.

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