Altersgerechtes Wohnen im eigenen Zuhause.
Senioren und Seniorinnen sollen gerne "verwaltet" werden.
Die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren nach altersgerechtem Wohnen sind erkannt worden, und die Erfordernisse sollen auch mit
verschiedenen praxisorientierten Modellvorhaben aufgegriffen werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erforscht die
Voraussetzungen und Bedingungen, die notwendig sind, damit ältere Menschen in einem eigenen Zuhause leben können. Die Orientierung liegt dabei auf
den unterschiedlichen Bedürfnissen älterer Menschen und die Einbindung der Erfordernisse in die jeweilige Wohnsituation.
Wohnen im eigenen Zuhause
Es werden Projekte forciert, die die Alternative zum Pflegeheim fördern. Bei diesen Projekten soll auch die Nachbarschaft
in Hilfsmaßnahmen einbezogen werden. Weitere Ansätze sind die Einbeziehung von Altenhilfe um die Erfordernisse kenntlich zu machen, so wie
des Handwerks um die Voraussetzungen zu schaffen. Mit der Kooperation mit den unterschiedlichen Handwerks-Verbänden sollen die Weichen gestellt werden,
eine entsprechende Anpassung der Wohnsituation rechtzeitig umzusetzen.
Wohnen im Seniorenheim
Das Wohnen in einem Seniorenwohnheim wird von professionellen Helfern begleitet. Die Betreuung und Pflege der Seniorinnen und Senioren in einer Seniorenresidenz
besteht aus einer ganztägigen Präsenz und Pflege von angestellten Altenpflegern. Wenn sich die Senioren für den Platz in der Residenz entschieden haben und die Finanzierung
geklärt ist, wird zwischen dem Altenheim und der künftigen Bewohnerin oder dem zukünftigen Bewohner ein schriftlicher Vertrag entsprechend dem Heimgesetz abgeschlossen.
In diesem Vertrag sind z.B. das Leistungsangebot des Heimes und die monatlichen Kosten geregelt.
Bis zu welchem Alter ist die Aufnahme in einem Seniorenwohnheim? Für die Aufnahme in einer solchen
Seniorenresidenz ist kein allgemeines
Höchstalter vorgesehen. Sie sollten in jedem Fall die Beratung in den in Frage kommenden Heimen rechtzeitig in Anspruch nehmen. Eine Pflegebedürftigkeit liegt in der Regel
vor, ist aber keine Voraussetzung für das Wohnen im Seniorenwohnheim. Liegt eine Pflegebedürftigkeit der Senioren vor, dann wird vor Einzug eine
Pflegenotwendigkeitsbescheinigung benötigt. Diese Pflegebedürftigkeit wird durch Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt, und mit einer entsprechenden
Einstufung nach Graden in die Pflegestufen 0, 1, 2, 3 oder 3+ eingestuft. Wobei die Pflegestufe 3+ die höchste Pflegestufe darstellt. Können die Senioren die Kosten des Heimplatzes
nicht oder nur teilweise bezahlen, dann besteht die Möglichkeit, die Kostenübernahme beim Sozialamt der Stadt im Zuge der Sozialhilfe zu beantragen. Der Antrag auf
Kostenübernahme durch das Sozialamt ist unbedingt vor der Aufnahme im Seniorenwohnheim zu stellen.
Die Internetpräsenz www.herbstliebe.info
bildet eine kostenlose Plattform für die Belange von älteren Menschen und Randgruppen. Sie
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